Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis für kleine und mittlere Unternehmen aus (Bewerbungsschluss: 31.05.2018)
23. April 2018

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Innovationspreis wollen wir den Ideenreichtum und die Kreativität des Mittelstandes auszeichnen und die klugen Köpfe unserer Südwestwirtschaft sichtbar machen“

„Unser klarer Anspruch ist es, Baden-Württemberg auch in Zukunft als führenden Innovations- und Wirtschaftsstandort zu positionieren. Wir wollen weiter auf der Gewinnerseite stehen. Dafür müssen wir vor allem die Innovationskraft unseres starken Mittelstands weiter verbessern. Denn wir liegen mit unserer Innovationsfähigkeit zwar vorn, aber andere holen stetig auf. Mit dem Innovationspreis des Landes wollen wir den Ideenreichtum und die Kreativität des Mittelstandes auszeichnen und die klugen Köpfe wie auch die führende technologische Position unserer Südwestwirtschaft sichtbar machen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Landes-Innovationspreises am Mittwoch (21. Februar). Der Preis rückt bereits seit 1985 mittelständische Unternehmen ins Rampenlicht und ehrt innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet.

„In welcher Branche, auf welchem Gebiet auch immer ein Unternehmen innovative Ideen entwickelt habe: Der Innovationspreis biete allen die einmalige Chance, ihre Innovation einer hochkarätig besetzten Expertenjury aus Wissenschaft und Wirtschaft zu präsentieren“, so Hoffmeister-Kraut.

Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden.

Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2018 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, einem maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und Sitz in Baden-Württemberg teilnehmen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden im Herbst 2018 verliehen.

Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de (Externer Link zur Veranstaltungswebseite) oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart.

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